tag:blogger.com,1999:blog-2692416826897820393.post4393658282471382951..comments2023-10-13T09:37:59.667+02:00Comments on Château de Blog: 37.292.862Des_Esseinteshttp://www.blogger.com/profile/12312081146005253079noreply@blogger.comBlogger6125tag:blogger.com,1999:blog-2692416826897820393.post-60849943098800960252012-02-27T16:49:08.599+01:002012-02-27T16:49:08.599+01:00Noch beunruhigender finde ich es fast, dass die Ta...Noch beunruhigender finde ich es fast, dass die Tagesschau die BILD als Quelle ihrer Berichterstattung angibt. Die lernen es einfach nicht...Des_Esseinteshttps://www.blogger.com/profile/12312081146005253079noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2692416826897820393.post-77001257735314914362012-02-27T10:03:23.992+01:002012-02-27T10:03:23.992+01:00Ich als die Fleisch gewordene Negation aller Mathe...Ich als die Fleisch gewordene Negation aller Mathematik musste Cory Doctorows zwar dreimal lesen, bevor ich es verstanden hatte, aber dann war es erfrischend:-) Was mich bei der Berichterstattung über die Emailüberwachungszahlen genrell verstört hat war, dass ein wahrer Aufschrei in der Pressewelt allgemein ausblieb. Ja, jede Zeitung berichtete darüber, aber überbordende Kritik oder gar ein Aufschrei blieb aus (nicht mal Bild.de packte es in ihre Headlines...DAS ist wahrlich beunruhigend).Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2692416826897820393.post-8448139038042567482012-02-26T20:52:44.323+01:002012-02-26T20:52:44.323+01:00Bei mir werden auch Todsünden vergeben. Also: &quo...Bei mir werden auch Todsünden vergeben. Also: "Et ego te absolvo a peccatis tuis in nomine Patris, et Filii, et Spiritus Sancti. Amen."<br /><br />Das Geniale an dieser Norm (§ 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG) ist aber, was für ein Ei sich der Gesetzgeber hier gelegt hat: Sie hatten offenbar selbst schon Zweifel an ihrer Verfassungsmäßigkeit und schränken die Zulässigkeit direkt unter Verweis auf Art. 10 GG ein - und dann kommt das BVerfG und sagt im Grunde: "Gut erkannt, liebe Legislative, nicht verfassungsmäßig - unvereinbar und nichtig!" (Urteil kann übrigens hier vollständig nachgelesen werden: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html)MS - Shortyhttps://www.blogger.com/profile/04670481521704355259noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2692416826897820393.post-69171785257043327882012-02-26T20:27:54.158+01:002012-02-26T20:27:54.158+01:00Kleiner Zitat-Lapsus, hab die Quelle zu hastig gel...Kleiner Zitat-Lapsus, hab die Quelle zu hastig gelesen. Trotzdem: Todsünde! (www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html)Des_Esseinteshttps://www.blogger.com/profile/12312081146005253079noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2692416826897820393.post-49479213191835949872012-02-26T19:30:20.036+01:002012-02-26T19:30:20.036+01:00Kleine juristische Quellenkunde: Das BVerfG hat da...Kleine juristische Quellenkunde: Das BVerfG hat das nicht im VSG formuliert (da sie ganz grundsätzlich keine Gesetze formulieren - Trennung Judikative und Legislative funktioniert in dem Punkt zum Glück noch), sondern im Urteil vom 27.2.2008, 1 BvR 370/07, in dem sie auf den § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG Bezug nehmen und ihn als nichtig erklären, weil er das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletze. Du zitierst hier also nicht aus dem VSG, sondern den ersten Satz des 2. Leitsatzes dieses Urteils.<br /><br />@Polly: ACTA selbst - als multilaterales Handelsabkommen - kann nicht verfassungswidrig sein, über die Ratifizierung und deren Rechtmäßigkeit hat der EuGH zu entscheiden. Das BVerfG käme erst bei den einzelnen Normänderungen in Zivil-, Straf- und Öffentlichem Recht ins Spiel und müsste dann die einzelne Norm auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen - insofern kann auch nur die konkrete Norm verfassungswidrig sein, aber nicht das komplette Handelsabkommen.MS - Shortyhttps://www.blogger.com/profile/04670481521704355259noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2692416826897820393.post-69833542207239340292012-02-26T16:24:01.694+01:002012-02-26T16:24:01.694+01:00Ist denn dann ACTA nicht auch eindeutig verfassung...Ist denn dann ACTA nicht auch eindeutig verfassungswidrig?Mrs.Dudenhttps://www.blogger.com/profile/10048895055794325136noreply@blogger.com